Ihr Ansprechpartner in Bußgeldangelegenheiten
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Wenn Sie sich zu Unrecht betroffen fühlen, suchen Sie unverzüglich einen Anwalt auf und lassen sich beraten. Hier ist sofortiges Handeln erforderlich, da der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen eingelegt sein muß.
Es wäre vorteilhaft, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhielten.
Sie können uns unabhängig davon natürlich auch telefonisch kontaktieren!
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Bußgelder werden nicht nur bei Verstößen im Straßenverkehr verhängt. Der Bußgeldkatalog umfaßt auch Verstöße im Bereich Umweltrecht und Klimaschutz oder z.B. auch Verhaltensverstöße am Strand bzw. auf Baustellen. Die für den „Normalbürger“ wichtigsten Regeln betreffen jedoch sein Verhalten im Straßenverkehr. Hier werden nicht nur Überschreitungen von Auto- oder Motorradfahrern geregelt, sondern auch die von Fußgängern und Radfahrern. Zu beachten sind auch die speziellen Regeln für Wohnmobilfahrer.
· Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer)
· Rotlichtverstöße (stationäre Überwachung)
· Alkohol am Steuer (Trunkenheitsfahrt )
· Mißachtung des Abstandsgebotes
· Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(Fahrerflucht)
· Handy am Steuer
· Falsches Halten und Parken
Viele weitere Tatbestände finden sich im Tatbestandskatalog und im Bußgeldkatalog. Die Sanktionierung reicht vom Verwarnungsgeld über ein Bußgeld bis zu einer Geld- oder Haftstrafe, je nach Schwere der Verfehlung.
Zu beachten ist, daß auch ein Fußgänger durch falsches Verhalten ein Fahrverbot oder den Entzug seiner Fahrerlaubnis riskiert, obwohl er sein Fahrzeug vorschriftsmäßig hat stehen lassen.
Ein Fahrverbot ( Führerscheinentzug ) kann zwischen einem und 3 Monaten verhängt werden. Hinzu kommen Punkte in der Verkehrssünderkartei (Zentralregister ) in Flensburg.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis wird vom Gericht eine Mindestsperre für die Wiedererteilung ausgesprochen, an welche die Verwaltungsbehörde allerdings nicht gebunden ist. Sie kann die Wiedererteilung an weitere Auflagen knüpfen, wie z.B. das Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung MPU ( Idiotentest ).
Seit 40 Jahren bin ich selbständiger Rechtsanwalt und habe mich für Sie u.a. auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert. Ich bin stets direkt für Sie erreichbar und bearbeite Ihr Anliegen höchstpersönlich. Für Sie suche ich die schnellste und effektivste Lösung, sei es bei einer Behörde oder vor Gericht. Dabei behalte ich immer auch die Kosten im Auge.
1974-1979 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
1979-1982 | Referendariat am Landgericht Stuttgart
Rechtsanwalt Mieder ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung „ Rechtsanwalt “ wurde nach deutschem Recht verliehen.
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14. 70173 Stuttgart
Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin
Mitglied im Anwaltsverein Stuttgart
Giebelstr. 27
70499 Stuttgart
Telefon: 0800 / 77 77 750
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